Mit Grundsicherung umziehen – so klappt der soziale Wohnungswechsel in Berlin
Ein Umzug bringt oft genug schon Stress mit sich. Wenn dann noch das Sozialamt mit im Spiel ist, steigt der Druck. Da fragt man sich schnell: „Darf ich überhaupt umziehen? Wer hilft mir? Und was übernimmt das Amt eigentlich?“
Die Antwort: Ja, ein Umzug mit Grundsicherung ist machbar – aber eben nicht auf Zuruf. Es braucht Begründung, gute Vorbereitung und das Okay vom Amt. Klingt kompliziert? Mag sein. Aber mit der richtigen Begleitung wird’s einfacher, als viele denken.
Lösche Umzüge begleitet Menschen bei sensiblen Wohnortwechseln – darunter viele mit Grundsicherung. Ein Umzug, bei dem jedes Formular zählt, braucht Fingerspitzengefühl. Wir wissen, was das Sozialamt sehen will, kennen die Vorgaben und helfen Ihnen, dass alles sauber beantragt und korrekt abgewickelt wird. Und ja: Wir übernehmen auch Behördenumzüge in Berlin – diskret, termintreu und verständnisvoll.


Grundsicherung und Umzug – was ist eigentlich erlaubt?
Grundsätzlich dürfen auch Empfänger von Grundsicherung umziehen. Nur eben nicht ohne Absprache. Wer eigenmächtig die Wohnung wechselt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Die Genehmigung gibt’s, wenn triftige Gründe vorliegen. Dazu zählen etwa:
Wichtig ist, dass der Umzugsgrund nachvollziehbar ist – und vorher ein Antrag gestellt wird. Sobald die Zusage vom Amt vorliegt, kann’s losgehen. Übrigens: Wer drei Angebote von Umzugsfirmen vorlegt, erhöht die Chancen auf Kostenübernahme deutlich.
Genau deshalb erstellen wir für Sie seriöse, verständliche und realistische Umzugsangebote in Berlin, die beim Sozialamt nicht für Stirnrunzeln sorgen.
Was das Sozialamt beim Umzug wirklich übernimmt
Beim genehmigten Umzug sieht das Sozialamt mehr als nur die Mietkosten. In der Regel sind diese Leistungen möglich – sofern sie begründet und vorab beantragt wurden:
Aber: Extras wie Luxus-Services, übergroße LKW oder Umzugshelfer, die bloß das gute Klavier tragen sollen, werden meist abgelehnt. Umso wichtiger ist ein realistisches, zweckmäßiges Angebot.
Viele unserer Kundinnen und Kunden schätzen, dass wir wissen, was das Amt mitträgt – und was nicht. Besonders bei einem Bürgergeld-Umzug zählt nicht nur Professionalität, sondern auch Fingerspitzengefühl beim Papierkram.
Wohnungsgröße bei Grundsicherung – wie viel darf’s denn sein?
Die Wohnung sollte angemessen sein – das ist das Zauberwort. In Berlin gelten als Richtwert etwa 50 m² für eine Einzelperson und rund 65 m² für zwei Personen. Dazu kommt die Warmmiete: Auch die darf nicht zu hoch ausfallen. Die Grenzen legt jede Stadt selbst fest – in Berlin ändern sich die Mietobergrenzen regelmäßig.
Größere Wohnungen? Werden nur bewilligt, wenn es triftige Gründe gibt: etwa bei Pflegebedarf, medizinischen Hilfsmitteln oder Kindern mit besonderem Platzbedarf.
Wichtig: Suchen Sie erst eine Wohnung, wenn das Amt über den Umzugswunsch informiert ist. Und lassen Sie sich vor dem Vertragsabschluss die Angemessenheit bestätigen.
Klingt nach viel Papierkram? Ist es auch. Aber wenn alles passt, klappt auch der Wohnungswechsel. Sogar bei einem internationalen Umzug nach Berlin, etwa im Rückkehrfall, beraten wir zu Vorgaben und Wohnraumbedarf.
Was tun, wenn das Sozialamt „Nein“ sagt?
Es kommt vor: Der Antrag wird abgelehnt. Vielleicht war der Grund zu schwach formuliert, die Wohnung zu teuer oder das Schreiben unvollständig. Das ist ärgerlich – aber nicht das Ende der Geschichte.
Dann heißt es: Ruhe bewahren. Den Ablehnungsbescheid prüfen. In vielen Fällen kann ein Widerspruch helfen. Manchmal reicht schon ein zusätzliches Attest oder eine etwas klarere Begründung. Wichtig ist, dran zu bleiben – sachlich, aber bestimmt.
Wir kennen solche Fälle. Wie zum Beispiel die alleinerziehende Mutter, deren Antrag wegen zu großer Wohnung abgelehnt wurde – bis das Jugendamt ihre Belastungslage bestätigte. Danach ging alles ganz schnell.
Sie sehen: Wer sich auskennt oder Hilfe hat, kommt deutlich besser durch. Wir helfen Ihnen nicht nur mit dem Umzug selbst – sondern auch mit den Unterlagen, auf die es wirklich ankommt.
Wie viel Vermögen darf man behalten, wenn man Grundsicherung bekommt?
Ein weit verbreiteter Irrtum: „Man darf gar nichts mehr besitzen.“ Stimmt so nicht. Aktuell gilt ein Schonvermögen von etwa 10.000 € für Einzelpersonen. Erspartes, kleine Lebensversicherungen oder bestimmte Rücklagen bleiben also unangetastet – solange sie innerhalb dieser Grenzen liegen.
Auch kleinere Nebenverdienste sind möglich. Bis zu einem gewissen Betrag wird nicht alles angerechnet. Wer zum Beispiel gelegentlich auf Rechnung arbeitet oder eine Aufwandsentschädigung erhält, darf oft einen Teil behalten.
Entscheidend ist, alles offen zu kommunizieren. Nichts verschweigen – aber auch nichts verschenken. Denn wer von Anfang an klar und transparent bleibt, vermeidet Rückforderungen und unangenehme Nachfragen.
Und beim Thema Umzug gilt: Je klarer die finanzielle Lage, desto einfacher die Abstimmung mit dem Amt. Auch deshalb lohnt es sich, den Prozess gut begleitet zu starten – statt erst hinterher aufzuräumen.
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